top of page

Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Camping Mar Menor

Adresse: Carretera Santiago de la Ribera, Los Alcázares, SN – 30730 SAN JAVIER
Breitengrad: 37.7692
Länge: -0,8151
Telefon: +34 652 061 698
E-Mail: hola@campingmarmenor.com
Steuerdaten: Camping Caravaning Sun-Sea Mar Menor. SL
Eingetragener Sitz/Steueradresse: Calle Los Sanchez, Num 6 – 30590 Murcia – (Murcia)

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. INFORMATIONEN UND ÖFFNUNGSZEITEN


Die Öffnungszeiten können sich je nach den Erfordernissen des Unternehmens ändern. Alle Änderungen werden in unseren Kommunikationsmedien veröffentlicht und können an der Rezeption eingesehen werden.


1.1. ÖFFNUNGSZEITEN DER REZEPTION


ÖFFNUNGSZEITEN IM WINTER
Montag – Sonntag: von 7:00 bis 21:00 Uhr


SOMMERÖFFNUNGSZEITEN
Montag – Sonntag: von 7:00 bis 22:00 Uhr


1.2. RUHEZEITEN UND RUHEZEITEN


VON 15:00 BIS 17:00 UHR UND VON 00:00 BIS 8:00 UHR


Während dieser Zeiten sind jegliche Geräusche, laute Stimmen, Diskussionen, Geschrei, Ballspiele und/oder das Aufstellen von Campingausrüstung verboten. Audiogeräte (insbesondere Fernseher) sind so einzustellen, dass sie die Nachbarn nicht stören.


Öffnungszeiten der Schranken: Der Zugang zum Campingplatz ist von 7:00 bis 23:59 Uhr gestattet, sofern die Ruhezeiten der Camper eingehalten werden.


Ausnahmen:


Das Wartungspersonal kann seine Arbeit zwischen 7:00 und 22:00 Uhr verrichten. Über Wartungsarbeiten, die auf den Stellplätzen/dem Campingplatz durchgeführt werden müssen, wird nach Möglichkeit im Voraus informiert. Es können jedoch unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine solche Vorankündigung unmöglich machen.


Die Installation der Sonnenschutzvorrichtungen auf den First Line- und Standard-Stellplätzen erfolgt Ende Mai oder Anfang Juni, während sie Ende September oder Anfang Oktober wieder entfernt werden. Diese Arbeiten können den Einsatz von motorbetriebenen Maschinen erfordern.

2. RECHT AUF ZUTRITT UND AUFENTHALT


Das Unternehmen behält sich das Recht auf Zulassung vor. Kunden, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen die in dieser Verordnung festgelegten Regeln verstoßen haben, und die versuchen, den Campingplatz Mar Menor zu einem anderen Zweck als zur Ausübung der für die Einrichtung typischen Aktivitäten zu betreten oder ihn zu betreten, werden nicht zugelassen oder, falls erforderlich, mit Hilfe der Behörden des Campingplatzes verwiesen. Dies gilt auch für Fälle, in denen nach Ansicht der Geschäftsleitung Vorstrafen oder Verhaltensweisen vorliegen, die den normalen Betrieb der Einrichtung, das Wohlbefinden anderer Gäste oder das öffentliche Ansehen des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.


Ebenso wird Personen, die aufgrund zuvor erbrachter Dienstleistungen Schulden bei dem Unternehmen haben und deren Beträge nicht fristgerecht beglichen wurden, der Zutritt verweigert. 

3. ANMELDUNG BEI DER ANKUNFT 


Für den Zugang zum Campingplatz ist die Vorlage des entsprechenden Personalausweises oder Reisepasses aller Personen, die dort übernachten werden, sowie die Angabe aller dafür erforderlichen Informationen OBLIGATORISCH.


Kunden mit Parkplatztarif müssen ihre Ankunft auf dem Campingplatz an der Rezeption melden und ihre Zugangskarte anfordern, bevor sie ihren Stellplatz betreten, und diese bei ihrer Abreise wieder abgeben. Die Nichtmeldung durch den Kunden kann zur Nichtverlängerung des Vertrags und/oder zum Verweis vom Campingplatz führen. 


Der Check-in ist ab 13:00 Uhr und der Check-out bis 12:00 Uhr möglich.

4.    INSTALLATION AUF DEM STELLPLATZ, BAUARBEITEN UND VERANTWORTUNG DES KUNDEN
 

Es ist strengstens untersagt, ohne vorherige und ausdrückliche Genehmigung der Rezeption jegliche Art von Änderungen, Arbeiten oder Umbauten an den Stellplätzen, Gemeinschaftsbereichen oder der Ausstattung des Campingplatzes vorzunehmen. Dieses Verbot umfasst unter anderem die Installation von Zäunen, Umzäunungen oder ähnlichen Elementen, die die Sichtbarkeit des Stellplatzes beeinträchtigen, sowie das Aufstellen von Pfosten, Stangen, festen Strukturen oder anderen Elementen, die die ursprüngliche Anordnung des Stellplatzes verändern.

Ebenso muss die Anbringung von Gegenständen, die eine Veränderung oder Abstützung an Strukturen des Campingplatzes erfordern, wie z. B. Markisen, Seile, Spannvorrichtungen, Pergolen, zusätzliche Stützen oder ähnliche Elemente, zuvor von der Rezeption genehmigt werden. Jede nicht genehmigte Installation kann vom Campingplatz entfernt werden, wobei der Kunde die daraus entstehenden Kosten zu tragen hat. Wenn der Kunde eine vorübergehende Installation oder eine bestimmte Änderung vornehmen möchte, muss er einen Antrag an der Rezeption stellen, die den Vorschlag prüft und gegebenenfalls die entsprechende schriftliche Genehmigung erteilt.

 

Der Kunde verpflichtet sich, seinen Stellplatz in einem optimalen Zustand hinsichtlich Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu halten und jede Situation zu vermeiden, die ein Unfallrisiko oder eine Belästigung für andere Gäste, das Personal oder die Einrichtungen des Campingplatzes darstellen könnte.
 

Am Ende des Aufenthalts ist der Kunde verpflichtet, den Stellplatz vollständig von Gegenständen, Bauten, zusätzlichen Möbeln oder sonstigen Einrichtungen, die während seines Aufenthalts aufgestellt wurden, zu räumen und ihn in seinen ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Andernfalls kann der Campingplatz diese Gegenstände entfernen und die dadurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.

 

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Fahrzeugen ist nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und an den von der Rezeption des Campingplatzes angegebenen Stellen gestattet. Standortwechsel müssen von der Rezeption genehmigt werden. In diesem Sinne ist es ebenfalls verboten, persönliche Gegenstände aufzustellen, die den Eindruck von Eigentum, Exklusivität und Wohnnutzung erwecken: Zäune, Umzäunungen, Bodenbeläge, gemauerte Bänke und Tische, die dem vorübergehenden Charakter der Nutzung dieser Unterkünfte gemäß Artikel 31 des Gesetzes 12/2013 vom 20. Dezember zuwiderlaufen, sowie Waschmaschinen, Trockner und große Haushaltsgeräte.

5. BESUCHER


Der Zugang zum Campingplatz ist ausschließlich Campinggästen, zuvor angemeldeten und an der Rezeption registrierten Besuchern oder von der Geschäftsleitung oder Rezeption autorisierten Personen vorbehalten. Bei einem Besuch von mehr als einer Stunde gilt der Besucher in jeder Hinsicht als Tagesgast. Gleiches gilt, wenn der Besucher eine der Dienstleistungen des Campingplatzes in Anspruch nimmt. Er muss daher an der Rezeption einen Ausweis vorlegen und die entsprechende Besuchsgebühr entrichten.


6.    FAHRZEUGVERKEHR UND PARKEN
 

Auf dem Campingplatz gilt für Fahrzeuge eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h. Während der Nachtruhe ist der Fahrzeugverkehr untersagt. Darüber hinaus ist der Fahrzeugverkehr von 23:59 Uhr bis 7:00 Uhr strengstens verboten. 


Wenn Sie zu dieser Zeit auf den Campingplatz zurückkehren, müssen Sie Ihr Auto auf dem Außenparkplatz des Campingplatzes abstellen. Die Gäste müssen ihre Fahrzeuge immer innerhalb der ihnen zugewiesenen Stellplätze parken und dürfen niemals den Verkehr und den Zugang von Fahrzeugen und Personen sowie die Belegung freier Stellplätze behindern. 
 

Wenn das Fahrzeug auf einem anderen als dem zugewiesenen Stellplatz geparkt ist, muss die Gebühr für den zusätzlich belegten Stellplatz entrichtet werden.

7.    MITBRINGEN VON TIEREN


Das Mitbringen von Tieren, die eine Gefahr darstellen oder andere Camper stören, ist verboten. In diesem Sinne ist das Mitbringen von Hunden, die nach spanischem Recht als gefährliche Rasse gelten, verboten.


Jede Person ist direkt für das Verhalten ihrer Haustiere verantwortlich und muss diese jederzeit durch ein Geschirr oder eine Leine unter Kontrolle halten. Außerdem müssen sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass diese anderen Gästen, dem Personal oder den Einrichtungen Unannehmlichkeiten, Schäden oder Beeinträchtigungen verursachen.


Ebenso sind sie verpflichtet, die Exkremente ihrer Haustiere ordnungsgemäß zu beseitigen und zu entsorgen, um die Gemeinschaftsbereiche jederzeit sauber und hygienisch zu halten.

8. PREISE UND RESERVIERUNGEN


Die Preise für alle Leistungen sind bei Ankunft oder Abreise vom Campingplatz an der Rezeption zu entrichten. Die Preise können im Laufe des Jahres je nach Saison angepasst werden. 


Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften und damit der Ausschluss vom Campingplatz führen nicht zur Rückerstattung des vom Kunden gezahlten Betrags. Ebenso werden keine Rückerstattungen an Kunden geleistet, die den Campingplatz aus Gründen verlassen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen. 


Bei der Buchung ist eine Anzahlung als Garantie zu leisten, um die Buchung zu bestätigen und zu sichern. Die Höhe dieser Anzahlung kann aufgrund verschiedener Faktoren variieren, wie z. B. der Saison, der Art der gewählten Unterkunft, der Dauer des Aufenthalts oder den spezifischen Bedingungen jeder Reservierung.


Die Anzahlung muss innerhalb der vom Campingplatz angegebenen Fristen und mit den angegebenen Zahlungsmitteln geleistet werden. Wird diese Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist geleistet, kann die Reservierung automatisch und ohne Anspruch auf Reklamation storniert werden.

Ebenso garantiert der Campingplatz nicht die Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes oder einer bestimmten Unterkunft im Rahmen des Reservierungsvertrags und behält sich das Recht vor, Kunden aus Gründen der internen Organisation, der Instandhaltung oder aufgrund höherer Gewalt auf Stellplätze oder Unterkünfte mit ähnlichen Eigenschaften umzubuchen.

9. RÜCKERSTATTUNGSPOLITIK 


In den folgenden Fällen erfolgt keine Rückerstattung des gezahlten Betrags und es werden keinerlei Entschädigungen gewährt:
•    Insektenstiche (einschließlich Mücken, Wespen, Spinnen usw.) sowie allergische Reaktionen, Beschwerden oder Schäden, die durch den Kontakt mit der Fauna oder Flora auf dem Gelände oder in dessen Umgebung entstehen.
•    Schließung des Schwimmbads aufgrund von Wartungsarbeiten/Reparaturen von Schäden, die durch dessen Nutzung entstanden sind.
•    Renovierungsarbeiten, Bauarbeiten/Reparaturen im Innenbereich des Campingplatzes und/oder auf den Stellplätzen.
•    Stromausfälle, Unterbrechungen der Wasserversorgung usw.
•    Geräusche außerhalb des Campingplatzes, die durch Bauarbeiten, Reparaturen, Flugzeuge des Militärflughafens, Diskotheken usw. verursacht werden.
•    Veranstaltungen im Restaurant Kinita, das sich auf dem Gelände des Campingplatzes befindet.
•    Andere Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs des Campingplatzes liegen.

Was die als Reservierung geleistete Anzahlung betrifft, so werden gemäß den internen Richtlinien des Campingplatzes folgende Rückerstattungen vorgenommen:
•    Bei einer Stornierung mehr als einen Monat im Voraus werden 90 % der Anzahlung zurückerstattet.
•    Bei einer Stornierung zwischen 7 und 30 Tagen im Voraus werden 50 % der Anzahlung zurückerstattet.
•    Bei einer Stornierung weniger als 7 Tage im Voraus werden 0 % der Anzahlung zurückerstattet.

10. MÜLLABFUHRZEITEN


VON 20:00 UHR BIS 7:00 UHR


Die Entsorgung von Müll und Abfällen, insbesondere von organischen Abfällen, in den dafür vorgesehenen Containern muss zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr am nächsten Tag erfolgen, um eine Ansammlung und die damit verbundene Ausbreitung von üblen Gerüchen und das Auftreten von Insekten zu vermeiden. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Strafen führen.


11. SWIMMINGPOOL 


Der Swimmingpool ist geöffnet, sofern es die Wetterbedingungen zulassen und je nach Saison. Die Öffnungszeiten können sich je nach Bedarf des Swimmingpools ändern. Informationen zu diesen Änderungen erhalten Sie an der Rezeption. Bei Schließung des Swimmingpools werden keine Rückerstattungen/Änderungen des für den Aufenthalt des Kunden gezahlten Betrags vorgenommen.


Alle geltenden Vorschriften finden Sie auf dem Gelände und können auch an der Rezeption angefordert werden. Je nach Schweregrad kann die Nichteinhaltung dieser Vorschriften zum sofortigen Ausschluss aus dem Schwimmbad und/oder vom Campingplatz führen.


Die Schließung des Schwimmbads aufgrund von Wartungsarbeiten oder aus Gründen, die nicht vom Campingplatz zu vertreten sind, führt nicht zur Rückerstattung des bereits für den Aufenthalt gezahlten Betrags.

12. HAFTUNG


Soweit möglich, informiert das Unternehmen über mögliche ungünstige Ereignisse wie Unwetter oder Stürme. Es haftet jedoch nicht für Schäden, die dadurch entstehen können. Wir verfügen über eine Haftpflichtversicherung, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Vorlage gegenüber Dritten beinhaltet.


13. DIEBSTAHL, ENTWENDUNG ODER SACHSCHÄDEN


Im Falle von Diebstahl, Entwendung oder Unterschlagung von persönlichen Gegenständen sowie möglichen Sachschäden, die durch ungünstige Wetterbedingungen oder plötzliche Stromausfälle (Stromausfälle, Kurzschlüsse, Regen, Wind und/oder Ähnliches) verursacht werden, übernimmt das Unternehmen keine Haftung und leistet keinerlei Entschädigung.
 

14. VERANTWORTUNG, SICHERHEIT UND WOHLBEFINDEN IM UMGANG MIT DER FAUNA UND FLORA 


Der Campingplatz liegt direkt am Strand in einer völlig natürlichen Umgebung und erfüllt die geltenden Gesundheitsvorschriften. Er führt regelmäßig die vorgeschriebenen Begasungs- und Bekämpfungsmaßnahmen durch. Da es sich jedoch um eine Umgebung im Freien handelt, ist das Vorhandensein von Insekten und anderen Tieren unvermeidlich, sodass es dem Kunden obliegt, die von ihm als notwendig erachteten Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Insektenstiche (einschließlich Mücken, Wespen, Spinnen usw.) oder allergische Reaktionen, Beschwerden oder Schäden, die durch den Kontakt mit der Fauna oder Flora auf dem Gelände oder in dessen Umgebung entstehen. Da wir uns in dieser natürlichen Umgebung befinden, liegt es in der Verantwortung der Kunden, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen für ihren Schutz und ihre persönliche Sicherheit zu treffen und Medikamente mitzubringen, die sie im Falle von Allergien oder anderen Reaktionen benötigen könnten.

 

15. RICHTLINIE ZU VERLORENEN GEGENSTÄNDEN


Verlorene Gegenstände werden maximal 3 Monate nach ihrem Fund aufbewahrt. Werden sie innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt, übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für ihre Aufbewahrung. Um sich nach einem Gegenstand zu erkundigen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter hola@campingmarmenor.com oder telefonisch oder über WhatsApp unter +34 652 06 16 98.

 

16. SANKTIONEN


Unter „Sanktion” versteht man die Folge von unzulässigen Handlungen auf dem Campingplatz, die eine zusätzliche Gebühr oder den Ausschluss aus den Einrichtungen zur Folge haben kann. Je nach Schweregrad werden zwei Verwarnungen wegen Verstoßes gegen die Vorschriften ausgesprochen, und beim dritten Verstoß wird die Sanktion verhängt oder es wird direkt der Ausschluss ausgesprochen. Die Befugnis, diese Verwarnungen auszusprechen, liegt bei den Teams für Sicherheit und Rezeption, wobei jedoch auch auffälliges Verhalten, das von anderen Mitarbeitern des Campingplatzes festgestellt wurde, berücksichtigt wird. Das Sicherheitsteam informiert die Rezeption über alle Ereignisse während der Nacht, damit die entsprechenden Maßnahmen ergriffen werden können. Die Entscheidung über die Art der zu verhängenden Sanktion wird auf der Grundlage der Schwere des Vorfalls getroffen.


Das Unternehmen verfügt über ein Sanktionsprotokoll, das auf Anfrage an der Rezeption erhältlich ist und in dem alle Informationen zu möglichen Maßnahmen detailliert aufgeführt sind. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, Handlungen zu ahnden, die nicht im Protokoll aufgeführt sind und die das Zusammenleben auf dem Campingplatz stören, wie in Abschnitt 2 dieser Vorschriften über das Recht auf Zulassung und Aufenthalt dargelegt. Das Protokoll gilt für alle Camper und Besucher, einschließlich Minderjähriger. Für deren Handlungen sind die für sie verantwortlichen Erwachsenen direkt verantwortlich, die die Sanktionen zu tragen haben.


Die Weigerung, eine Sanktion zu zahlen, führt zum Ausschluss vom Campingplatz und/oder zur Nichtwiederzulassung. Der Ausschluss führt unter keinen Umständen zu einer Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen.

17. VERWEISUNG 


Die wiederholte Nichteinhaltung der in dieser Verordnung enthaltenen Vorschriften führt zum sofortigen Verweis vom Campingplatz ohne Anspruch auf Rückerstattung der bereits verbrachten Tage. 

18. VERPFLICHTUNGEN 


1.    Die besonderen Vorschriften des Campingplatzbetreibers zur Aufrechterhaltung der Ordnung und des guten Betriebs des Campingplatzes zu befolgen.
2.    Die Pflanzen und Einrichtungen zu respektieren und sie ordnungsgemäß zu nutzen.
3.    Der Campingplatzleitung alle ihnen bekannten Fälle von fieberhaften oder ansteckenden Krankheiten zu melden.
4.    Den Campingplatz nach Ablauf der vereinbarten Zeit zu verlassen, es sei denn, diese wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden verlängert.
5.    Müll und Abfälle aller Art in Plastiktüten zu sammeln und diese ordnungsgemäß verschlossen in die Behälter zu werfen, die das Unternehmen zu diesem Zweck auf dem Campingplatz aufgestellt hat.
6.    Den Platz, auf dem das Zelt oder der Wohnwagen aufgestellt wurde, in demselben Zustand zu hinterlassen, in dem er vorgefunden wurde, wobei besonders darauf zu achten ist, dass alle Gräben oder Erdbewegungen, die vorgenommen wurden, wieder beseitigt werden.
7.    Alle gefundenen verlorenen Gegenstände an der Rezeption abzugeben.
8.    Die Lautstärke von Fernsehern und anderen elektronischen Geräten moderat zu halten, insbesondere während der Ruhezeiten.
9.    Haustiere müssen immer angeleint sein (außer wenn sie sich in Ihrem Wohnmobil oder Zelt befinden) und über einen gültigen Impfpass verfügen. Bei Spaziergängen müssen die Besitzer eine Flasche mit Wasser und Bleichmittel oder Essig mitführen, um Urin in Gemeinschaftsbereichen zu reinigen, sowie einen Hygienebeutel, um den Kot ihrer Tiere zu beseitigen.

10.    Sorgen Sie für ein gutes Miteinander zwischen Nachbarn und anderen Campern, vermeiden Sie Streitigkeiten und Auseinandersetzungen und respektieren Sie die Ruhe, Privatsphäre und Ehre sowohl Ihrer selbst als auch der anderen Camper.
11.    Tragen Sie während der Sommersaison die Armbänder für den Zugang zum Schwimmbad sichtbar.
12.    Befolgen Sie die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

19. VERBOTE


1. Störung der Ruhe anderer Camper während der Ruhezeiten.
2. Anzünden von Holzkohle- oder Holzfeuer oder die Verwendung von Geräten, die Flammen erzeugen, in nicht autorisierten Bereichen.
3. Füttern von Wildkatzen.
4. Mitführen von Waffen oder Gegenständen, die Unfälle verursachen können.
5. Abstellen von Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter, insbesondere das Werfen in Brunnen oder öffentliche Wege.
6. Werfen von Altmetall und anderen Gegenständen in Mülltonnen und/oder Gemeinschaftsbereiche.
7. Mitbringen von Nicht-Campern auf den Campingplatz ohne vorherige Genehmigung der Campingplatzleitung oder der Rezeption.
8. Aufhängen von Kleidung an nicht autorisierten Orten.
9. Errichten von Zäunen oder Absperrungen jeglicher Art auf dem vom Camper dauerhaft genutzten Grundstück.
10. Fahren mit dem Fahrrad oder E-Scooter ohne Licht oder Warnweste nach Einbruch der Dunkelheit oder Überschreiten der in der Campingplatzordnung festgelegten Geschwindigkeitsbegrenzung (10 km/h).
11. Verschieben von auf den Stellplätzen gefundenen Gegenständen.
12. Reiten auf einem von anderen Gästen belegten Stellplatz.

Abonnieren Sie unseren Newsletter, um exklusive Inhalte und Sonderrabatte zu erhalten
Booking Traveller Revierw Award
sello alojamiento comprometido (logo ecoembes)
Información región de Murcia
Bandera Unión Europea

PROGRAMM ZUR UNTERSTÜTZUNG DER MODERNISIERUNG VON TOURISTISCHEN UNTERKÜNFTEN (ALTU) DOSSIER: 2018.07.ALTU.0002

Ein Weg, um Europa zu machen

EUROPÄISCHER REGIONALER ENTWICKLUNGSFONDS

© Camping Mar Menor / Alle Rechte vorbehalten

bottom of page