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Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Camping Mar Menor

Adresse: Carretera Santiago de la Ribera, Los Alcázares, SN – 30730 SAN JAVIER
Breitengrad: 37.7692
Länge: -0,8151
Telefon: +34 652 061 698
E-Mail: hola@campingmarmenor.com
Steuerdaten: Camping Caravaning Sun-Sea Mar Menor. SL
Eingetragener Sitz/Steueradresse: Calle Los Sanchez, Num 6 – 30590 Murcia – (Murcia)

1. INFORMATIONEN UND ÖFFNUNGSZEITEN

Die interne Beschilderung hat in jedem Bereich Vorrang.
Die Öffnungszeiten können sich je nach den Erfordernissen des Unternehmens ändern. Alle Änderungen werden in unseren Kommunikationsmedien veröffentlicht und können an der Rezeption eingesehen werden.


1.1. ÖFFNUNGSZEITEN DER REZEPTION

ÖFFNUNGSZEITEN IM WINTER
Montag – Sonntag: von 7:00 bis 21:00 Uhr
SOMMERÖFFNUNGSZEITEN
Montag – Sonntag: von 7:00 bis 22:00 Uhr

 

1.2. RUHE- UND STILLEZEITEN

VON 15:00 BIS 17:00 UHR UND VON 00:00 BIS 08:00 UHRWährend dieser Zeiten sind jegliche Geräusche, laute Stimmen, Diskussionen, Geschrei, Ballspiele und/oder das Aufstellen von Campingausrüstung verboten. Audiogeräte (insbesondere Fernseher) sind so einzustellen, dass sie die Nachbarn nicht stören.

 

Öffnung der Schranken:

Der Zugang zum Campingplatz ist von 07:00 bis 23:59 Uhr gestattet, sofern die Ruhezeiten der Camper eingehalten werden.

Ausnahmen:Das Wartungspersonal kann seine Arbeit zwischen 7:00 und 22:00 Uhr verrichten. Über Wartungsarbeiten oder Bauarbeiten, die auf den Stellplätzen/im Campingplatz durchgeführt werden müssen, wird nach Möglichkeit im Voraus informiert. Es können jedoch unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die eine solche Vorankündigung verhindern.
Die Montage der Beschattungen auf den First-Line- und Standard-Stellplätzen erfolgt Ende Mai oder Anfang Juni; die Demontage erfolgt Ende September oder Anfang Oktober. Diese Arbeiten können den Einsatz von motorbetriebenen Maschinen erfordern.


1.3. WI-FI

Der Campingplatz kann Internetzugang anbieten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung; der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Handlungen vorzunehmen. Der Campingplatz übernimmt keine Gewähr für Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder Unterbrechungsfreiheit; bei Ausfällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Der Campingplatz kann den Zugang bei missbräuchlicher Nutzung oder aus Sicherheitsgründen sperren.

Nutzungsbedingungen:

Durch den Zugriff auf dieses drahtlose Netzwerk bestätigen Sie, dass Sie volljährig sind und diese Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben und ihnen zustimmen.
Sie verpflichten sich, das drahtlose Netzwerk nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, und übernehmen die volle Verantwortung für Ihre Handlungen, solange Sie verbunden sind.
Das drahtlose Netzwerk wird „wie besehen“ bereitgestellt, ohne Garantien jeglicher Art, weder ausdrücklich noch stillschweigend.

2. ANNAHME DER HAUSORDNUNG

Die Buchung und/oder der Check-in bedeutet die vollständige Annahme dieser Hausordnung. Die in jeder Einrichtung (Pool, Zugänge usw.) ausgehängten spezifischen Regeln ergänzen dieses Dokument und sind verbindlich, auch wenn sie hier nicht ausdrücklich genannt sind. Der Campingplatz kann die Hausordnung aus betrieblichen, sicherheitsrelevanten oder gesetzlichen Gründen aktualisieren und die aktuelle Version an der Rezeption und/oder über seine offiziellen Kanäle veröffentlichen.

3. RECHT AUF ZULASSUNG UND AUFENTHALT

Das Unternehmen behält sich das Recht auf Zulassung vor. In Camping Mar Menor werden Personen nicht zugelassen bzw. werden vom Campingplatz verwiesen (ggf. unter Hinzuziehung der Behörden), wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass sie gegen die in dieser Hausordnung enthaltenen Regeln verstoßen haben und versuchen, den Campingplatz zu einem anderen Zweck als zur Ausübung der für die Einrichtung typischen Aktivitäten zu betreten oder ihn betreten. Gleiches gilt, wenn es Vorgeschichten oder Verhaltensweisen gibt, die nach Ansicht der Leitung den normalen Betrieb der Einrichtung, das Wohlbefinden anderer Gäste oder das öffentliche Ansehen des Campingplatzes beeinträchtigen könnten.

Ebenso wird Personen der Zutritt verweigert, die dem Unternehmen aufgrund zuvor erbrachter Leistungen noch Beträge schulden und diese nicht fristgerecht beglichen haben.

4. ANFORDERUNGEN UND ZEITEN FÜR DIE ANMELDUNG (CHECK-IN)

Für den Aufenthalt ist es OBLIGATORISCH, die nach den geltenden Vorschriften zur Gästeregistrierung erforderlichen Unterlagen und Informationen (Personalausweis, Reisepass oder Ausweisdokument gültig) aller untergebrachten Personen vorzulegen. Die Verweigerung der Vorlage gültiger Dokumente, die Angabe unrichtiger Daten oder das Unterlassen der erforderlichen Unterschrift verhindert den Zugang zum Aufenthalt. Die Daten können gemäß diesen Vorschriften an die zuständigen Behörden übermittelt werden.

Kunden mit Parktarif müssen ihre Ankunft an der Rezeption melden und ihre Zugangskarte anfordern, bevor sie ihren Stellplatz betreten, und sie bei der Abreise wieder abgeben. Die unterlassene Meldung durch den Kunden kann zur Nichtverlängerung des Vertrags und/oder zum Ausschluss vom Campingplatz führen.

Für Stellplätze: check-in ab 13:00h und check-out bis 12:00h.

Für Bungalows gilt: Check-in ab 16:00h, Check-out bleibt bis 12:00h.

5. BESONDERHEITEN VON STELLPLÄTZEN UND BUNGALOWS; VERANTWORTUNG DES GASTES


5.1. BELEGUNG

Der Stellplatzpreis beinhaltet zwei Erwachsene und zwei Kinder (bis zwölf Jahre). Pro Stellplatz dürfen maximal sechs Personen übernachten. Bei den Bungalows hat jede Unterkunft je nach Typ eine maximale Belegung:

- Bungalow Kinita: 8 Personen

- Bungalow Cala Bella: 4 Personen

- Bungalow Oasis: 4 Personen

- Bungalow Serena: 4 Personen

Jede Überschreitung (Personen, Fahrzeuge oder Gegenstände) muss vom Campingplatz genehmigt werden und kann Zuschläge nach sich ziehen. Das Verbergen von Personen oder wiederholte Verstöße können zu einer Sanktion und/oder zum Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung führen.

5.2. INSTALLATIONEN UND ARBEITEN AUF STELLPLÄTZEN UND/ODER IN BUNGALOWS

Es ist strengstens verboten, ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Rezeption Änderungen, Arbeiten oder Eingriffe an Stellplätzen, Gemeinschaftsbereichen oder am Mobiliar des Campingplatzes vorzunehmen. Dieses Verbot umfasst unter anderem das Anbringen von Zäunen, Einfriedungen oder ähnlichen Elementen, die die Sicht auf den Stellplatz beeinträchtigen, sowie das Aufstellen von Pfosten, Stäben, festen Strukturen oder sonstigen Elementen, die die ursprüngliche Anordnung verändern.

Ebenso muss die Installation von Gegenständen, die eine Veränderung oder Befestigung an Strukturen des Campingplatzes erfordert—wie Markisen, Seile, Spannvorrichtungen, Pergolen, zusätzliche Stützen oder ähnliche Elemente—vorher von der Rezeption genehmigt werden. Jede nicht genehmigte Installation kann vom Campingplatz entfernt werden; die daraus entstehenden Kosten trägt der Gast. Möchte der Gast eine temporäre Installation oder eine spezifische Änderung vornehmen, hat er einen Antrag an der Rezeption einzureichen; diese prüft den Vorschlag und erteilt gegebenenfalls eine schriftliche Genehmigung.

Der Gast verpflichtet sich, seinen Stellplatz in einem optimalen Zustand von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung zu halten und jede Situation zu vermeiden, die ein Unfallrisiko oder eine Beeinträchtigung für andere Gäste, das Personal oder die Einrichtungen des Campingplatzes darstellen könnte.

Am Ende des Aufenthalts ist der Gast verpflichtet, den Stellplatz vollständig von Gegenständen, Bauten, zusätzlichem Mobiliar oder sonstigen während des Aufenthalts aufgestellten Installationen zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Andernfalls kann der Campingplatz diese Gegenstände entfernen und dem Gast die entstandenen Kosten in Rechnung stellen.

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen und Fahrzeugen ist nur während der Öffnungszeiten der Rezeption und an den von der Rezeption angegebenen Plätzen erlaubt. Standortwechsel müssen von der Rezeption genehmigt werden. In diesem Sinne ist es außerdem untersagt, persönliche Gegenstände zu installieren, die den Eindruck von Eigentum, Exklusivität oder Wohnnutzung vermitteln: Abschließungen, Zäune, Bodenbeläge, gemauerte Bänke und Tische, entgegen dem vorübergehenden Charakter dieser Unterkünfte gemäß Artikel 31 des Gesetzes 12/2013 vom 20. Dezember; ebenso sind Waschmaschinen, Trockner und große Haushaltsgeräte verboten.

Jeder Schaden an den Einrichtungen ist von der Person zu ersetzen, die ihn verursacht und/oder herbeigeführt hat, einschließlich Reparatur- und Verwaltungskosten.

5.3. STROM: LEISTUNG, SICHERE ANSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN

Der Stromverbrauch ist der einzige Bestandteil, der nicht im Stellplatzpreis enthalten ist; abgerechnet wird er beim Check-out an der Rezeption mit 0,55€ pro kWh. Jeder Stellplatz verfügt über einen Zähler und einen Stromanschluss von 16A, 4000W. Jegliche Manipulation an Verteilerkästen, Steckdosen oder Schutzvorrichtungen ist strengstens verboten. Diese dürfen nur von autorisiertem Personal bedient werden.

Aus Sicherheitsgründen kann der Campingplatz die Versorgung bei Überlastung, Brandgefahr oder unzulässigen Installationen unterbrechen. Ebenso können vorübergehende Stromabschaltungen erforderlich sein, wenn Arbeiten oder Installationen durchgeführt werden müssen. In diesen Fällen wird das Unternehmen die entsprechenden Hinweise nach Möglichkeit mit größtmöglichem Vorlauf geben.

5.4. DATENSCHUTZ UND BILD-/TONAUFNAHMEN

Ohne ausdrückliche Genehmigung des Campingplatzes und Einhaltung der geltenden Vorschriften ist die Installation oder Nutzung von festen Kameras, Videoüberwachungssystemen, Türklingeln mit Kamera, Dashcams im Aufnahmemodus oder ähnlichen Geräten auf Stellplätzen und in Gemeinschaftsbereichen verboten.

Die gelegentliche Nutzung eines Mobiltelefons für private Fotos oder Videos muss die Privatsphäre Dritter respektieren und darf andere Personen oder Stellplätze nicht fortlaufend erfassen. Ebenso sind Flüge und/oder Aufnahmen mit Drohnen innerhalb des Geländes ohne Genehmigung und Einhaltung der geltenden Vorschriften verboten.

Anwendbare Vorschriften: Organgesetz 3/2018 zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPDGDD), Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO/GDPR) sowie Gesetz 5/2014 über private Sicherheitsdienste.

6. BESUCHE

Der Zugang zum Campingbereich ist ausschließlich den Campinggästen, zuvor an der Rezeption registrierten und bezahlten Besuchern oder von der Geschäftsleitung bzw. Rezeption autorisierten Personen vorbehalten. Ein Besuch von mehr als einer Stunde gilt in jeder Hinsicht als Tagesaufenthalt. Gleiches gilt, wenn der Besucher irgendeinen Dienst im Campingbereich nutzt, und muss daher an der Rezeption einen Ausweis vorlegen und die entsprechende Besuchsgebühr bezahlen.

7. FAHRZEUGVERKEHR UND PARKEN

Innerhalb des Campingplatzes ist die Höchstgeschwindigkeit 10 km/h. Während der nächtlichen Ruhezeiten ist der Fahrzeugverkehr ausgesetzt. Außerdem ist der Fahrzeugverkehr strengstens verboten von 23:59 bis 7:00 Uhr.

Wenn Sie in diesem Zeitraum zum Campingplatz zurückkehren, müssen Sie Ihr Auto auf dem Außenparkplatz des Campingplatzes abstellen. Gäste müssen stets innerhalb der Grenzen ihres zugewiesenen Stellplatzes parken und dürfen niemals den Verkehr sowie den Zugang für Fahrzeuge und Personen behindern oder freie Stellplätze belegen.

Wenn ein Fahrzeug auf einem anderen als dem zugewiesenen Stellplatz geparkt wird, ist die entsprechende Gebühr für den zusätzlich belegten Stellplatz zu entrichten.

8. TIERE

Die Mitnahme von Tieren, die eine Gefahr darstellen oder andere Camper belästigen, ist verboten. Ebenso ist die Mitnahme von Hunden verboten, die nach spanischem Recht als gefährliche Rassen gelten. In Bungalows sind Haustiere in keinem Fall erlaubt.

Jede Person ist unmittelbar für das Verhalten ihrer Haustiere verantwortlich und muss diese jederzeit mit Geschirr oder Leine unter Kontrolle halten. Zudem sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um zu vermeiden, dass sie andere Gäste, das Personal oder die Einrichtungen belästigen, beschädigen oder beeinträchtigen. Tiere dürfen nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden, wenn sie Belästigungen verursachen (anhaltendes Bellen) oder ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Ebenso sind die Halter verpflichtet, die Ausscheidungen ihrer Tiere aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen und die Gemeinschaftsbereiche jederzeit sauber und hygienisch zu halten.

9. TARIFE UND RESERVIERUNGEN

Die Gebühren für alle Leistungen sind je nach Fall bei Ankunft oder Abreise an der Rezeption zu zahlen. Die Preise können im Laufe des Jahres geändert werden und passen sich der jeweiligen Saison an.

Ein Verstoß gegen diese Hausordnung und die daraus folgende Verweisung vom Campingplatz begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des vom Gast gezahlten Betrags. Ebenso werden keine Rückerstattungen an Gäste vorgenommen, die den Campingplatz aus Gründen verlassen, die außerhalb der Kontrolle des Campingplatzes liegen.

Bei der Buchung ist zur Bestätigung und Sicherung der Reservierung eine Anzahlung als Garantie zu leisten. Die Höhe dieser Anzahlung kann je nach Faktoren wie Saison, gewählter Unterkunftsart, Aufenthaltsdauer oder den spezifischen Bedingungen der jeweiligen Reservierung variieren.

Die Anzahlung ist innerhalb der angegebenen Fristen und über die vom Campingplatz angegebenen Zahlungsmethoden zu leisten. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der festgelegten Frist, kann die Reservierung automatisch storniert werden, ohne Anspruch auf Reklamation.

Der Campingplatz garantiert nicht die Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes oder einer bestimmten Unterkunft im Reservierungsvertrag; er behält sich das Recht vor, Gäste aus Gründen der internen Organisation, der Wartung oder höherer Gewalt auf Stellplätze oder Unterkünfte mit ähnlichen Eigenschaften umzubuchen.

10. AUFENTHALTE IN BUNGALOWS

10.1. CHECK-IN, ZAHLUNG UND VERPFLICHTUNGEN

Aufenthalte in Bungalows unterliegen den Bestimmungen dieser Hausordnung, auch wenn sie nicht in jedem Abschnitt ausdrücklich erwähnt werden. Als Besonderheit werden beim Check-in die Daten einer Kredit- oder Debitkarte als Garantie verlangt. Es werden Kartendaten des Reservierungsinhabers oder seiner Begleitpersonen akzeptiert; in jedem Fall haftet der Reservierungsinhaber für Schäden, die von einem der Bungalowbewohner verursacht werden.
Es wird keine vorherige Belastung bzw. Autorisierung vorgenommen; es werden nur dann Kosten berechnet, wenn nach dem Check-out Schäden festgestellt werden, die nicht auf den normalen Gebrauch zurückzuführen sind (Bruch, fehlende Gegenstände, Beschädigungen usw.). Zur Überprüfung wird der Bungalow nach dem Check-out kontrolliert.

 

10.2. INVENTAR, VORKOMMNISSE UND NACHTRÄGLICHE BELASTUNGEN

Die Unterkunft verfügt für jeden Bungalow über ein Inventar. Der Gast muss der Rezeption jede in den ersten Stunden nach der Anreise festgestellte Unregelmäßigkeit oder Beschädigung melden.
Werden Schäden festgestellt, werden Reklamationen und gegebenenfalls die entsprechenden Belastungen nach der Abreise des Gastes innerhalb einer angemessenen Frist bearbeitet. Wenn es erforderlich ist, die Reparatur- oder Ersatzkosten zu bestimmen – einschließlich der Einholung von Kostenvoranschlägen oder der Abfrage von Marktpreisen des betroffenen Elements –, kann diese Frist verlängert werden, bis die entsprechende wirtschaftliche Bewertung vorliegt.
Zudem wird ein Betrag von 200€ berechnet, wenn festgestellt wird, dass im Bungalow geraucht wurde oder dass Haustiere darin untergebracht waren. Dieser Betrag deckt die Kosten für außerordentliche Reinigung und Geruchsbeseitigung. Ebenso können Gebühren für den Verlust oder die Nicht-Rückgabe der Schlüssel/Karte als Ersatz berechnet werden.

11. RÜCKERSTATTUNGSPOLITIK

In den folgenden Fällen werden weder Rückerstattungen noch Entschädigungen gewährt:
- Insektenstiche (einschließlich Mücken, Wespen, Spinnen usw.) oder allergische Reaktionen, Unannehmlichkeiten oder Schäden durch Kontakt mit der im Gelände oder in der Umgebung vorhandenen Fauna oder Flora.
- Schließung des Pools wegen Wartung / Reparatur von Schäden durch Nutzung.
- Umbauarbeiten, Bau-/Reparaturarbeiten im inneren Bereich des Campingplatzes und/oder innerhalb der Stellplätze.
- Stromausfälle, Unterbrechungen der Wasserversorgung usw.
- Externer Lärm, der den Campingplatz betrifft, aufgrund von Bauarbeiten, Reparaturen, Flugzeugen des militärischen Flughafenbereichs, Diskothek usw.
- Veranstaltungen im Restaurant Kinita, das sich auf dem Campinggelände befindet.
- Andere Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Campingplatzes.

 

Bezüglich der als Reservierungsanzahlung geleisteten Kaution gelten gemäß der internen Politik des Campingplatzes folgende Rückerstattungen:
- Mehr als ein Monat im Voraus: 90% der Anzahlung.
- 7 bis 30 Tage im Voraus: 50% der Anzahlung.
- Weniger als 7 Tage im Voraus: 0% der Anzahlung.

 

 

12. MÜLLENTSORGUNGSZEITEN

VON 20:00 BIS 07:00 UHR

Das Einwerfen von Müll und Abfällen, insbesondere organischen Abfällen, in die dafür vorgesehenen Container hat ab 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr des folgenden Tages zu erfolgen, um Ansammlungen sowie die daraus resultierende Verbreitung unangenehmer Gerüche und das Auftreten von Insekten zu vermeiden. Ein Verstoß gegen diese Regel kann zu einer Sanktion führen.

13. ENTSORGUNG UND ABWASSER

Es ist strengstens verboten, Grauwasser oder Schwarzwasser außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen zu entsorgen oder Chemietoiletten außerhalb der vorgesehenen Punkte zu entleeren. Ein Verstoß kann zu einer Sanktion und zur Weiterberechnung der Reinigungs- und Desinfektionskosten führen sowie in schweren oder wiederholten Fällen zur Verweisung.

14. SICHERHEIT UND NOTFÄLLE

Im Notfall (Brand, Überschwemmung, Unwetter, Leck, elektrisches Risiko usw.) müssen Gäste den Anweisungen des Personals folgen und die Fluchtwege frei halten. Der Campingplatz kann den Stellplatz oder die Unterkunft betreten, wenn Dringlichkeit besteht oder ein Risiko für Personen oder Eigentum vorliegt, und den Gast nach Möglichkeit informieren.

15. SCHWIMMBAD

Der Pool bleibt geöffnet, sofern die Wetterbedingungen es zulassen und je nach Saison. Die Öffnungszeiten können je nach Bedarf des Pools geändert werden.

An der Rezeption erhalten Sie Informationen zu etwaigen Änderungen. Im Falle einer Schließung erfolgt keine Rückerstattung/Anpassung des gezahlten Betrags für den Aufenthalt.

Die geltenden Regeln finden Sie innerhalb des Geländes; sie können auch an der Rezeption angefordert werden. Je nach Schwere kann ein Verstoß zur sofortigen Verweisung aus dem Pool und/oder vom Campingplatz führen.

Die Schließung des Pools wegen Wartung oder aus Gründen außerhalb des Campingplatzes begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags.

 

15.1. MINDERJÄHRIGE UND AUFSICHT

Minderjährige müssen stets unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen stehen. Der Rettungsdienst ersetzt nicht die Aufsicht durch die Verantwortlichen des Minderjährigen.

15.2. SICHERHEIT UND HYGIENE

Das Mitbringen von Glasbehältern, scharfen Gegenständen, Rennen, gefährliche Sprünge, aggressive Spiele oder jegliches Verhalten, das ein Risiko darstellt, ist verboten. Der Campingplatz kann die Kapazität begrenzen oder die Anlage aus Sicherheits- oder Wartungsgründen schließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.

15.3. DER RETTUNGSSCHWIMMER UND VERHALTEN IM SCHWIMMBADBEREICH

Der Rettungsschwimmer ist berechtigt, von allen Badegästen eine Identifizierung als Camper oder Besucher zu verlangen. Dafür ist innerhalb des Poolbereichs das Tragen von Armbändern obligatorisch; diese sind an der Rezeption zu beantragen. Diese Regel gilt für alle Camper unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Der Rettungsschwimmer kann Badegäste, die nicht korrekt gekennzeichnet sind, verweisen oder aus dem Bereich entfernen; an der Rezeption können entsprechende Sanktionen verhängt werden.
Ebenso ist die Verwendung von Schwimmwindeln bis zum Alter von drei Jahren obligatorisch. Stellt der Rettungsschwimmer fest, dass ein Kind ohne Schwimmwindel ist, ist er berechtigt, das Kind und die Verantwortlichen aus dem Wasser zu holen. Sie müssen sich an der Rezeption ausweisen; diese Handlung kann sanktioniert werden.

Der Bademeister ist berechtigt, jeden Gast vom Gelände zu verweisen, der die Vorschriften und Bedingungen des Schwimmbads nicht einhält, sich gegenüber dem Bademeister respektlos verhält, sich gegenüber anderen Campern unangemessen verhält oder ein Verhalten zeigt, das zu Sanktionen führen kann. Der Verweis kann vorübergehend oder dauerhaft sein und berechtigt zu keiner Rückerstattung. Respektloses Verhalten kann zum Ausschluss vom Schwimmbad oder sogar vom Campingplatz führen. Es können auch Geldstrafen verhängt werden; deren Nichtzahlung führt zum Ausschluss. Im Falle von Besuchern liegt jede Verwarnung oder jeder Vorfall in der Verantwortung des Campers, dem der Stellplatz oder das Bungalow zugewiesen ist.

16. HAFTPFLICHT

Soweit möglich informiert das Unternehmen über mögliche ungünstige Ereignisse wie Unwetter oder Stürme. Es übernimmt jedoch keine Verantwortung für Schäden, die dadurch entstehen könnten. Wir verfügen über eine Haftpflichtversicherung, ohne dass dies eine Verpflichtung zur Vorlage gegenüber Dritten bedeutet.

17. DIEBSTAHL, VERLUST ODER SACHSCHÄDEN

Bei Diebstahl, Entwendung oder Verlust persönlicher Gegenstände sowie bei Sachschäden infolge ungünstiger Witterung oder plötzlicher Unterbrechung der Stromversorgung (Blackouts, Kurzschlüsse, Regen, Wind und/oder Ähnliches) übernimmt das Unternehmen keine Haftung und leistet keinerlei Entschädigung.

18. VERANTWORTUNG, SICHERHEIT UND UMGANG MIT FAUNA UND FLORA

Der Campingplatz liegt direkt am Strand in einer vollständig natürlichen Umgebung. Er erfüllt die geltenden Gesundheitsvorschriften und führt regelmäßig die vorgesehenen Begasungs- und Kontrollmaßnahmen durch; da es sich jedoch um eine Umgebung im Freien handelt, ist das Auftreten von Insekten und anderen Tieren unvermeidlich, sodass es dem Gast obliegt, die von ihm für notwendig erachteten Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Das Unternehmen haftet nicht für mögliche Insektenstiche (einschließlich Mücken, Wespen, Spinnen usw.) oder für allergische Reaktionen, Unannehmlichkeiten oder Schäden durch Kontakt mit der im Gelände oder in der Umgebung vorhandenen Fauna oder Flora. Da wir uns in dieser natürlichen Umgebung befinden, liegt es in der Verantwortung der Gäste, die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ihrem Schutz und ihrer persönlichen Versorgung zu treffen sowie die Medikamente mitzuführen, die sie im Falle von Allergien oder anderen Reaktionen benötigen könnten.

19. POLITIK ZU FUNDGEGENSTÄNDEN

Fundgegenstände werden maximal 3 Monate ab dem Zeitpunkt ihres Auffindens aufbewahrt. Werden sie innerhalb dieses Zeitraums nicht abgeholt, übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für die Verwahrung. Für Nachfragen kontaktieren Sie uns per E-Mail unter hola@campingmarmenor.com oder telefonisch bzw. per WhatsApp unter +34 652 06 16 98.

20. SANKTIONEN

Als „Sanktion“ gilt die Folge unangemessenen Verhaltens innerhalb des Campingplatzes; sie kann eine zusätzliche Gebühr oder die Verweisung vom Gelände umfassen. Je nach Schwere werden zwei Verwarnungen wegen Verstoßes ausgesprochen; beim dritten Mal wird eine Sanktion verhängt oder es erfolgt unmittelbar die Verweisung. Die Befugnis zur Erteilung dieser Verwarnungen liegt bei den Teams von Sicherheit und Rezeption; es werden jedoch auch auffällige und von anderen Mitarbeitern festgestellte Verhaltensweisen berücksichtigt. Das Sicherheitsteam informiert die Rezeption über alle nächtlichen Vorfälle, um geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Die Entscheidung über Art und Umfang der Sanktion wird anhand der Schwere des Vorfalls getroffen.
Das Unternehmen verfügt über ein Sanktionsprotokoll, das auf Anfrage an der Rezeption erhältlich ist und detaillierte Informationen über mögliche Maßnahmen enthält. Die Direktion behält sich das Recht vor, Handlungen zu sanktionieren, die nicht im Protokoll aufgeführt sind und die als störend für das Zusammenleben auf dem Campingplatz angesehen werden, wie in Abschnitt 2 dieser Hausordnung (Recht auf Zulassung und Aufenthalt) dargelegt. Das Protokoll gilt für alle Camper und Besucher, einschließlich Minderjähriger. Für deren Handlungen sind die verantwortlichen Erwachsenen direkt verantwortlich und haben die Sanktionen zu tragen.
Die Weigerung, eine Sanktion zu bezahlen, führt zur Verweisung vom Campingplatz und/oder zur Nicht-Wiederzulassung. Eine Verweisung führt unter keinen Umständen zu einer Erstattung nicht genutzter Nächte.

21. OFFIZIELLE BESCHWERDEKANÄLE

Der Campingplatz hält offizielle Beschwerdeformulare für Gäste bereit. Beschwerden sind schriftlich an der Rezeption oder über die dafür vorgesehenen Kanäle einzureichen und müssen den Reservierungsinhaber sowie die Ereignisse benennen. Außerdem stehen interne Formulare für Vorschläge, Anliegen und Beschwerden zur Verfügung; diese werden innerhalb einer angemessenen Frist beantwortet. Beschwerden, die nicht an der Rezeption eingereicht werden, werden nicht akzeptiert.

22. VERWEISUNG

Wiederholte Verstöße gegen die in dieser Hausordnung enthaltenen Regeln führen zur sofortigen Verweisung vom Campingplatz ohne Anspruch auf Rückerstattung der bereits in Anspruch genommenen Aufenthaltstage.

23. PFLICHTEN

1. Den besonderen Anweisungen der Campingplatzbetreiberin nachkommen, die der Aufrechterhaltung von Ordnung und einem guten Betrieb dienen.

2. Die Bepflanzung und Einrichtungen respektieren und ordnungsgemäß nutzen.
3. Der Campingplatzleitung alle Fälle von fiebrigen oder ansteckenden Erkrankungen melden, von denen sie Kenntnis erlangen.
4. Den Campingplatz nach Ablauf der vereinbarten Zeit verlassen, sofern diese nicht im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Unternehmen und Gast verlängert wird.
5. Müll und Abfälle aller Art in Plastiktüten sammeln und diese ordnungsgemäß verschlossen in die dafür vorgesehenen Behälter innerhalb des Campingplatzes werfen.
6. Das Gelände, auf dem Zelt oder Wohnwagen aufgestellt wurde, in demselben Zustand hinterlassen, in dem es vorgefunden wurde, und insbesondere alle Gräben oder Erdbewegungen, die vorgenommen wurden, beseitigen.
7. Gefundene Gegenstände an der Rezeption abgeben.
8. Die Lautstärke von Fernsehern und anderen elektronischen Geräten mäßigen, insbesondere während der Ruhezeiten.
9. Haustiere stets angeleint halten (außer wenn sie sich im eigenen Wohnmobil oder Zelt befinden) und den entsprechenden gültigen Gesundheitsnachweis mitführen. Beim Gassigehen müssen die Halter eine Flasche Wasser mit Bleichmittel oder Essig zum Reinigen von Urin in Gemeinschaftsbereichen sowie einen Beutel zum Aufnehmen von Kot mitführen.
10. Für ein gutes Zusammenleben mit Nachbarn und anderen Campern sorgen, Streitigkeiten und Auseinandersetzungen vermeiden und Ruhe, Privatsphäre sowie das Persönlichkeitsrecht sowohl des eigenen als auch anderer Camper respektieren.
11. Während der Sommersaison die Armbänder für den Poolzugang sichtbar tragen.

12. Den Anweisungen des Sicherheitspersonals folgen.
13. Bezüglich der Aufsicht über Minderjährige gilt: Sie müssen stets unter Aufsicht eines verantwortlichen Erwachsenen stehen.

24. VERBOTE

1. Es ist verboten, während der Ruhezeiten die Erholung anderer Camper zu stören.
2. Es ist verboten, Verbrennungsmotoren (Diesel, Benzin usw.) dauerhaft innerhalb des Stellplatzes laufen zu lassen, außer bei Ein-/Ausparkmanövern oder in Notfällen.
3. Es ist verboten, Generatoren, Motoren oder laute Geräte (einschließlich Fahrzeugmotoren, Kompressoren u. Ä.) während der Ruhezeiten zu betreiben oder jederzeit, wenn sie andere Gäste stören.
4. Es ist verboten, Kohle- oder Holzfeuer zu entzünden oder Geräte zu verwenden, die eine Flamme erzeugen, in nicht dafür vorgesehenen Bereichen.
5. Es ist verboten, Böller, Bengalos, Feuerwerk und Ähnliches innerhalb des Geländes und seiner Umgebung zu verwenden.
6. Es ist verboten, wilde Katzen zu füttern.
7. Es ist verboten, Waffen oder Gegenstände mitzuführen, die Unfälle verursachen können.
8. Es ist verboten, Abfälle außerhalb der vorgesehenen Behälter zurückzulassen und insbesondere sie in Brunnen oder auf öffentliche Wege zu werfen.
9. Es ist strengstens verboten, Grau- oder Schwarzwasser außerhalb der dafür vorgesehenen Punkte zu entsorgen oder Chemietoiletten außerhalb der vorgesehenen Stellen zu entleeren.

10. Es ist verboten, Schrott und sonstigen Sperrmüll in Mülltonnen und/oder in Gemeinschaftsbereichen zu entsorgen.
11. Es ist verboten, Personen, die nicht auf dem Campingplatz untergebracht sind, ohne vorherige Genehmigung der Leitung oder Rezeption auf den Campingplatz mitzunehmen.
12. Es ist verboten, Kleidung an nicht zugelassenen Orten aufzuhängen.
13. Es ist verboten, dauerhaft jegliche Art von Einfriedungen oder Zäunen auf dem vom Camper genutzten Stellplatz zu errichten.
14. Es ist verboten, nach Einbruch der Dunkelheit ohne Licht und ohne reflektierende Weste Fahrrad oder E-Scooter zu fahren sowie die in dieser Hausordnung erlaubte Geschwindigkeit (10 km/h) zu überschreiten.
15. Es ist verboten, fremde Gegenstände, die auf Stellplätzen gefunden wurden, zu versetzen.
16. Es ist verboten, über einen von anderen Gästen belegten Stellplatz zu fahren/zu gehen.
17. Es ist verboten, Gegenstände abzustellen oder zu waschen, wo dies nicht vorgesehen ist.
18. Straßenverkauf, private Veranstaltungen, Kurse usw. innerhalb des Geländes sind ohne ausdrückliche Genehmigung der Campingplatzverwaltung verboten.

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