
SANKTIONSPROTOKOLL
1. Zweck und Zielsetzung
Dieses Protokoll hat das Ziel, einen einheitlichen Handlungsrahmen zu schaffen, um das Zusammenleben, den Respekt und die Sicherheit innerhalb der Anlagen des Camping Mar Menor zu fördern und zu gewährleisten. Es dient der Festlegung der Verfahren für die Erteilung von Verwarnungen, die Verhängung von Sanktionen und gegebenenfalls den Ausschluss von Personen bei Verhaltensweisen, die das allgemeine Wohlbefinden, die Ordnung oder den normalen Betrieb des Campingplatzes beeinträchtigen.
2. Geltungsbereich
Dieses Protokoll gilt für alle Personen, die sich innerhalb der Anlagen des Camping Mar Menor befinden, einschließlich Gäste, Besucher und Minderjährige unter ihrer Aufsicht. Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln sowie die Verpflichtung, eventuelle Sanktionen oder Maßnahmen zu tragen, liegt stets beim Inhaber der Reservierung, der die Verantwortung für die in der Reservierung eingeschlossenen Personen übernimmt. Mitarbeiter des Campingplatzes dürfen nicht in Vorfälle eingreifen, die außerhalb des Geländes stattfinden, wie etwa am Strand, da diese nicht in den Zuständigkeitsbereich des Unternehmens fallen. Wenn es jedoch für angemessen erachtet wird, wird der Vorfall den zuständigen Behörden gemeldet.
3. Befugnisse und Meldung von Vorfällen
Das Recht, Verwarnungen auszusprechen, liegt beim Sicherheits- und Rezeptionspersonal, wobei auch von anderen Campingmitarbeitern festgestelltes Fehlverhalten berücksichtigt werden kann. Das Sicherheitsteam informiert die Rezeption über Vorfälle während der Nacht, um geeignete Maßnahmen zu bewerten. Die Entscheidung über eine mögliche Sanktion hängt ab von der Schwere des Vorfalls und dem bisherigen Verwarnungs- oder Sanktionsverlauf des Gastes
4. Verfahren
In der Regel werden vor der Verhängung einer Sanktion zwei Verwarnungen ausgesprochen; bei der dritten Verwarnung wird die Sanktion verhängt. Das Unternehmen kann jedoch bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten unmittelbar Sanktionen oder den Ausschluss verhängen. Im Anhang sind mögliche sanktionierbare Verhaltensweisen aufgeführt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, auch andere, nicht ausdrücklich genannte Handlungen zu sanktionieren, wenn sie das Wohlbefinden, das Zusammenleben oder den normalen Betrieb des Campingplatzes beeinträchtigen.
Sanktionen haben einen wirtschaftlichen Charakter, und ihr Betrag entspricht dem Preis eines Standardstellplatzes gemäß der jeweils gültigen Saison. Der Gast wird mündlich oder schriftlich über den Grund der Sanktion informiert. Die Sanktion ist zahlungspflichtig. Die Weigerung, die Sanktion zu bezahlen, führt zum Ausschluss des Gastes vom Campingplatz. Sanktionen sind kumulativ; bei fortgesetztem Fehlverhalten nach erfolgter Mitteilung können weitere Sanktionen verhängt oder der Gast ohne vorherige Verwarnung ausgeschlossen werden.
Ein Ausschluss berechtigt in keinem Fall zur Rückerstattung nicht genutzter Nächte, da es sich um eine disziplinarische Maßnahme handelt, die in der Hausordnung vorgesehen ist und mit dem Betreten des Campingplatzes als akzeptiert gilt.
ANHANG
Hygiene und Sauberkeit:
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Papier in Toiletten werfen / absichtliche Verschmutzung
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Möbel oder Elektrogeräte zurücklassen
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Böden in den Sanitäranlagen absichtlich nass machen
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Den Campingplatz verschmutzen, über den normalen Gebrauch hinaus
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Müll außerhalb der vorgesehenen Bereiche abstellen
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Hundekot nicht beseitigen
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Grauwasser oder Schwarzwasser außerhalb der vorgesehenen Bereiche entleeren
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Spülbecken oder Waschbecken zweckentfremden (z. B. Haare färben, Geschirr oder Kleidung waschen)
Lärm und Zusammenleben:
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Nachbarparzellen betreten oder teilweise nutzen (zum Wäscheaufhängen, Parken oder Abstellen von Stühlen)
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Gegenstände des Campingplatzes verstellen (z. B. Bücher aus der Wäscherei holen und auf den Boden werfen)
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Rennen mit Rollern oder Fahrrädern Gegenstände des Campingplatzes beschädigen
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Zäune, Gitter oder Sicherheitseinrichtungen beschädigen
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Wasser zum Spielen verschwenden
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Gegenstände auf dem Campingplatz beschädigen
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Ohne Genehmigung an Stromkästen oder elektrischen Anschlüssen der Parzellen manipulieren
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Kinder-Toiletten benutzen, ohne ein Kind
Tiere:
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Andauerndes Bellen über Stunden, insbesondere nachts
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Tiere ohne Leine führen
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Tierabfälle nicht beseitigen
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Mit Haustieren in einen Bungalow gehen
Schwimmbad:
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Tragen des Armbands in der Sommersaison
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Missachtung der Anweisungen des Bademeisters
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Kinder unbeaufsichtigt im Schwimmbad lassen
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Haustiere im Poolbereich mitführen
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Fahrräder oder Roller benutzen
Verkehr und Zugänge:
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Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss
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Unter der Schranke hindurchgehen, während sie geschlossen ist oder sich schließt
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Falsch parken
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Geschwindigkeit über 10 km/h
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Besucher nicht anmeldens
Nutzung von Parzellen und Gemeinschaftsbereichen:
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Lärm oder Musik nach Mitternacht (12 Uhr nachts)
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Musik, die über die eigene Parzelle hinaus hörbar ist, zu jeder Tageszeit
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Missachtung der Ruhezeiten anderer
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Andere Camper stören oder sich unangemessen verhalten
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Roller oder Fahrräder in den Sanitärgebäuden abstellen
Disziplinarische Verstöße:
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Ungehorsam oder Respektlosigkeit gegenüber Mitarbeitern des Campingplatzes
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Beginn oder Teilnahme an körperlichen Auseinandersetzungen
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Einbeziehung von Mitarbeitern in Konflikte zwischen Gästen
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Verleumdung von Mitarbeitern gegenüber anderen Angestellten oder Gästen
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Wiederholte Verstöße
Kontaktieren Sie Camping Mar Menor
Adresse: Carretera Santiago de la Ribera, Los Alcázares, SN – 30730 SAN JAVIER
Breitengrad: 37.7692
Länge: -0,8151
Telefon: +34 652 061 698
E-Mail: hola@campingmarmenor.com
Steuerdaten: Camping Caravaning Sun-Sea Mar Menor. SL
Eingetragener Sitz/Steueradresse: Calle Los Sanchez, Num 6 – 30590 Murcia – (Murcia)

